Protokoll der Sitzung des Gemeinderats vom 13.05.2024
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:30 Uhr
Tagesordnung öffentlicher Teil
01 Bürgerfragen
02 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil
03 Bausachen
03 A Antrag auf Vorbescheid: Bau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 223/3, Gemarkung Hirschneuses
04 Einbeziehungssatzung Oberfeldbrecht: Satzungsbeschluss
05 Vereinbarung zwischen dem Landkreis NEA-BW und dem Markt Neuhof a.d.Zenn über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Neukatterbach im Zuge der Kreisstraße NEA 18
06 Beitragsberechnung Kläranlagen
07 Kommunale Allianz Aurach-Zenn: Einladung zum Regionalforum
08 Bericht der 1. Bürgermeisterin
08 A Informationen zu Baumaßnahmen der Gemeinde
08 B Initiative Boden:ständig
08 C Klimaresilienter Landkreis
08 D Förderprogramm "Güllegruben" des Landkreises
08 E Kirchweih 2024
09 Wünsche und Anregungen
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
TOP 01
Bürgerfragen
Sachvortrag:
Es wurden folgende Anliegen von Bürgern vorgetragen: - keine -
TOP 02
Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 18.03.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 18.03.2024 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03
Bausachen
TOP 03 A
Antrag auf Vorbescheid: Bau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 223/3, Gemarkung Hirschneuses
Sachvortrag:
Die Eigentümer der Flurnr. 223/3, Gemarkung Hirschneuses, haben beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim einen Antrag auf Vorbescheid zur Bebaubarkeit der genannten Flurnummer gestellt. Geplant wäre der Neubau eines Einfamilienhauses im südöstlichen Bereich des Grundstücks. Das LRA hat beim Markt Neuhof a.d.Zenn eine Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben angefordert.
Gemäß Vorprüfung durch die Verwaltung handelt es sich im geplanten Bereich baurechtlich vermutlich um Außenbereich. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder empfindet einen Neubau in diesem Bereich nicht als störend und spricht sich für eine positive Stellungnahme aus.
Allerdings muss in der Stellungnahme an das LRA klar darauf hingewiesen werden, dass die Erschließung in diesem Bereich nicht durch die Gemeinde gesichert ist. Alle Kosten, die für eine Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom, Telefonleitung etc. anfallen sind vom Bauherren zu tragen. Bei einer Erschließung über das bereits bebaute Grundstück mit der Fl.Nr. 223/2 müssten ggf. notwendige Grunddienstbarkeiten abgeschlossen werden.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie die Zufahrt zum Grundstück geplant ist. Das Grundstück liegt nicht direkt an einer öffentlichen Straße, eine Zufahrt könnte also nur über das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurnr. 223/1 oder ebenfalls über das bereits bebaute Grundstück mit der Flurnr. 223/2 erfolgen. Auch dies müsste mittels Grunddienstbarkeiten gesichert werden.
Da das Grundstück nicht im Landschaftsschutzgebiet, Hochwasserschutzgebiet o.ä. liegt, hat der Gemeinderat keine weiteren Bedenken.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt zur Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus auf der Flurnr. 223/3 keine grundsätzlichen Einwände. Hingewiesen wird ausdrücklich auf die nicht gesicherte Erschließung und die eventuelle Notwendigkeit von Grunddienstbarkeiten.
TOP 04
Einbeziehungssatzung Oberfeldbrecht: Satzungsbeschluss
Sachvortrag:
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 16.05.2023 beschlossen, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht für ein Teilstück der Flurnummerr 77, Gemarkung Oberfeldbrecht, aufzustellen.
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn hat in seiner Sitzung vom 22.01.2024 den Entwurf für die Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht des Ingebieurbüros Rausch + Partner in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht mit Begründung hat fristgerecht in der Zeit vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung dazu erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn Nr. 3/2024 vom 09.02.2024. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.
Gleichzeitig wurden im Zeitraum vom 19.02.2024 bis 22.03.2024 die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Das Ingenieurbüro Rausch und Partner hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zusammengestellt und im Ergebnis zusammengefasst. Die vollständige Abwägungstabelle liegt den Gemeinderatsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen.
Der Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn beschließt den Entwurf zur Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Oberfeldbrecht in der Fassung vom 23.11.2023 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn öffentlich bekannt zu machen.
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
TOP 05
Vereinbarung zwischen dem Landkreis NEA-BW und dem Markt Neuhof a.d.Zenn über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Neukatterbach im Zuge der Kreisstraße NEA 18
Sachvortrag:
Dem Gemeinderat wurde eine Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim und dem Markt Neuhof a.d.Zenn über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Neukatterbach im Zuge der Kreisstraße NEA 18 zur Verfügung gestellt.
Die Vereinbarung regelt insbesondere die Kostenübernahme für die Baumaßnahme.
Auf Rückfrage aus dem Gremium gibt die 1. Bürgermeisterin an, dass der Passus über die Kostenübernahme für Straßenbeleuchtung durch den Markt der gängigen Praxis entspreche. Über eine eventuelle Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahmen soll in einer der kommenden Sitzungen gesondert beraten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim und dem Markt Neuhof a.d.Zenn über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Neukatterbach im Zuge der Kreisstraße NEA 18 und erkennt diese als rechtsverbindlich an.
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinbarung unterzeichnen.
TOP 06
Beitragsberechnung Kläranlagen
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über den Sachstand bei der Erneuerung der einzelnen Ortsteilkläranlagen. Oberfeldbrecht und Hirschneuses sind abgeschlossen, Unterfeldbrecht und Neukatterbach werden derzeit noch umgesetzt, für Neuselingsbach werden aktuell durch das beauftragte Ingenieurbüro die notwendigen Pläne erstellt.
Die für die Ertüchtigung entstandenen Kosten müssen auf die Bürger umgelegt werden. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Umlegung der Kosten über Verbesserungsbeiträge (einmalige Zahlung durch die Grundstückseigentümer) oder über eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren.
Bei der letzten Ertüchtigung vor 20 Jahren wurden die Gebühren von einem Mitarbeiter der Verwaltung berechnet. Sollten die Gebühren wieder durch die Verwaltung selbst berechnet werden, müsste Personal entsprechend dafür geschult werden. Nachfragen bei anderen Kommunen haben ergeben, dass immer mehr Kommunen mittlerweile dazu übergehen, die Berechnung von einem externen Dienstleister durchführen zu lassen. Dies dient zum Einen der Entlastung der Verwaltung, zum Anderen aber auch zur Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Gebührenbescheide. Allerdings sind die Kosten für die Beauftragung eines solchen Büros im Verhältnis zu den Baukosten relativ hoch.
Zum Einen muss vom Gemeinderat also entschieden werden, ob ein externes Büro für die Berechnung eingeschaltet werden soll oder nicht. Zum Anderen muss sich der Gemeinderat noch klar werden, in welcher Form die Gebühren umgelegt werden sollen.
Der 1. Bürgermeisterin ist es wichtig, hier alle Ortsteile gleich zu behandeln.
Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren angeregt über die Sachlage. Es gibt sowohl Befürworter von Verbesserungsbeiträgen als auch von Abrechnung über Gebühren.
Der Gemeinderat muss hierzu eine Entscheidung treffen.
Deshalb sollen in jedem Ortsteil, in dem eine Kläranlage ertüchtigt wurde bzw. wird, eine Ortsversammlung stattfinden, bei der die Kosten für die Baumaßnahmen vorgestellt und die verschiedenen Möglichkeiten der Abrechnung erläutert werden sollen. Hier haben die Bürger dann die Möglichkeit sich dazu zu äußern.
Ein Beschluss wird in dieser Sitzung noch nicht gefasst.
TOP 07
Kommunale Allianz Aurach-Zenn: Einladung zum Regionalforum
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin lädt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die Bevölkerung zum kommenden Regionalforum am 11.06.2024 um 19.30 Uhr in Emskirchen ein. Hier sollen mit Bürgern aus allen beteiligten Kommunen der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn Ideen für das neu zu erstellende ILEK („Integriertes ländliches Enwicklungskonzept“) gesammelt werden.
Für die Jugendlichen wird es einen sogenannten Actionbound geben, mit dem mittels einer virtuellen „Schnitzeljagd“ auch für die jüngere Bevölkerung eine Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden soll.
Die Einladung zum Regionalforum wird auch noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.
TOP 08
Bericht der 1. Bürgermeisterin
Sachvortrag:
Vereinsinfoabend
Am 29.04.2024 fand ein Infoabend für die Vereinsvorstände der Neuhöfer Vereine statt. Hier wurden Möglichkeiten für Fördergelder vorgestellt und allgemeine aktuelle Themen für die Vereine besprochen. Der Abend fand großen Zuspruch, die 1. Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Vereinsvorständen für ihr Kommen.
Europatag / Europawahl
Am 08.05.2024 veranstaltet die Kommune zum Europatag einen Nachmittag für Kinder ab 6 unter dem Motto „Entdecke Europa“. Mit Spiel und Spaß sollen den Kindern Europa und die Europäische Union näher gebracht werden.
Am 09.06.2024 findet die Europa-Wahl statt, bei der in diesem Jahr auch schon Jugendliche ab 16 ihre Stimme abgeben können. Die 1. Bürgermeisterin ruft alle Bürger und insbesondere die jugendlichen Erstwähler auf, ihre Stimme an der Urne oder per Briefwahl abzugeben!
Dank Marktplatzfest
Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich herzlich bei allen Mitwirkenden und insbesondere dem Organisationsteam für das diesjährige Marktplatzfest, welches am 05.05.2024 stattfand und trotz einiger Regenschauer gut besucht und wieder ein Erfolg war.
Trödelmarkt Neuhof
Am 08.09.2024 soll wieder ein Trödelmarkt in Neuhof stattfinden, im Amtsblatt wurden Interessierte bereits aufgerufen sich beim Organisationsteam zu melden. Wer noch Interesse hat einen Stand am Trödelmarkt zu betreiben, darf sich gerne noch bei den „Trödeltanten“ melden.
Schäferfest
Zusammen mit dem Naturpark Frankenhöhe findet am 22.09.2024 in Neuhof ein Schäferfest statt. Weitere Informationen werden noch im Amtsblatt bekanntgegeben.
Einweihung Gewässerlehrpfad
Am 21.06.2024 findet die Einweihung des Gewässerlehrpfades an der Zenn, welcher durch Schüler des Friedrich-Alexander-Gymnasiums Neustadt erstellt wurde, statt.
TOP 08 A
Informationen zu Baumaßnahmen der Gemeinde
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über den aktuellen Stand der verschiedenen Baumaßnahmen der Kommune:
Neukatterbach
Die Dillenbergruppe ist mit der Erneuerung der Wasserleitung in Neukatterbach fast fertig, es folgt im Anschluss die Baumaßnahme des Landkreises an der Kreisstraße. Die Ortsdurchfahrt soll noch bis Ende des Jahres gesperrt bleiben.
Sporthäuschen / Jugendtreff
Die Umbauarbeiten des Alten Sporthäuschens zum Jugendhaus sind weiter in Planung und werden bald umgesetzt.
Bahnhof Adelsdorf
Die Baumaßnahme des staatlichen Bauamtes am Bahnhof Adelsdorf ist abgeschlossen. Eine Sanierung der Parkflächen durch die Kommune war leider nicht möglich, da die Kommune selbst nicht Eigentümerin der Fläche ist. Für die Inbetriebnahme der Ampelschaltung fehlt noch ein Bauteil.
EDEKA-Anbau
Am EDEKA-Anbau soll ab dem 20.05.24 der Durchbruch hergestellt werden, eine Einweihung soll voraussichtlich noch vor den Sommerferien erfolgen.
TOP 08 B
Initiative Boden:ständig
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über die bisherigen Schritte der Gemeinde zusammen mit dem Amt für ländliche Entwicklung bei der Initiative boden:ständig und lädt alle Gemeinderatsmitglieder und Bürger herzlich zum Infoabend am Montag, den 03.06.2024 im Dorfgemeinschaftshaus Oberfeldbrecht ein. Hier werden alle Ergebnisse und mögliche Maßnahmen vorgestellt.
TOP 08 C
Klimaresilienter Landkreis
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin berichtet über die Ergebnisse des Projektes „Klimaresilienter Landkreis“ und verweist auf die ausliegenden Broschüren.
TOP 08 D
Förderprogramm "Güllegruben" des Landkreises
Sachvortrag:
Das Förderprogramm des Landkreises „Güllegruben“ fand so großen Anklang, dass der Fördertopf bereits aufgebraucht ist und derzeit ein Förderstopp eingelegt wurde. Voraussichtlich im Herbst diesen Jahres soll das Förderprogramm neu aufgelegt werden.
TOP 08 E
Kirchweih 2024
Sachvortrag:
Die Kirchweih 2024 findet in der Zeit vom 11. – 15.07.2024 statt. Am Kirchweihmontag wird es in diesem Jahr keinen Frühschoppen am Hotel Riesengebirge geben. Stattdessen soll es einen Frühschoppen mit den lustigen Zenntalern an der Schlossscheune geben.
Auch in diesem Jahr soll es für ehrenamtlich Tätige Verzehrgutscheine geben. Allerdings wird es pro Person nur einen Gutschein geben, auch wenn eine Person ggf. in mehreren Bereichen ehrenamtlich tätig ist.
TOP 09
Wünsche und Anregungen
Sachvortrag:
Gemeinderatsmitglied Angelika Bauch weist darauf hin, dass am Wahlsonntag, den 09.06.2024 ein Café in der Alten Schule stattfindet. Alle Bürger sind herzlich zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen nach oder vor Abgabe ihrer Stimme eingeladen.
Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass das Staatliche Bauamt angekündigt hat noch in diesem Jahr die Verbindungsstraße von Markt Erlbach nach Neuhof und in diesem Zug ggf. auch die Ortsdurchfahrt Neuziegenrück zu sanieren.
Gemeinderatsmitglied Fred Grünbaum weist darauf hin, dass in der Rosenau und Industriestraße bei der erfolgten Tiefbaumaßnahme Unebenheiten entstanden sind, die insbesondere für Fahrradfahrer deutlich zu spüren sind.