Bekanntmachungen: Markt Neuhof an der Zenn

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Bekanntmachungen

Protokoll der der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktokber 2023 der Marktgemeinde Neuhof a.d.Zenn

Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:30 Uhr

 

Tagesordnung öffentlicher Teil

01 Bürgerfragen

02 Genehmigung der Niederschrift

03 Förderung einer Großtagespflege gem. BayKiBiG

04 Endlein III

04 PV-Anlagen

05 Regionalbudget 2024

06 Flüchtlingsunterbringung im Landkreis

07 Bericht der 1. Bürgermeisterin

08 Wünsche und Anregungen


1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.

TOP 01 Bürgerfragen
Sachvortrag:

Es wurden keine Bürgerfragen vorgetragen.

 

TOP 02 Genehmigung der Niederschrift
Beschluss:

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 20.09.2023 wird ohne Einwand genehmigt.

 

TOP 03 Förderung einer Großtagespflege gem. BayKiBiG
Sachvortrag:

Die neu eröffnete Großtagespflegestelle in Dagenbach (HOFstube 9) wird auch von einem Neuhöfer Kind besucht. Dafür wurde Förderung nach BayKiBiG beantragt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Einrichtung „Großtagespflege HOFstube 9“ in Dagenbach nach BayKiBiG zu fördern.

 

TOP 04 Endlein III
Sachvortrag:

Die Bauarbeiten Erschließung Endlein sind so gut wie abgeschlossen. Die Vermessung erfolgte im Zeitraum 05. – 09.10.2023. Beim Notar müssen nun die notwendigen Verschmelzungen und Teilungen beurkundet werden, so dass einzelne Grundstücke verkauft werden können.

Der Straßenname „Am Endlein“ wurde bereits mit Beschluss vom 26.07.2021 festgelegt. Eine offizielle Widmung zur Ortsstraße erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn alle notwendigen Daten vorliegen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kaufpreisermittlung für den dritten Bauabschnitt des Baugebiets „Endlein“. Insgesamt wurde ein Kaufpreis von 185,00 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche errechnet, welcher neben dem reinen Grundstückspreis auch Ablösebeiträge für die Herstellung der Straße, für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage des ZV „Dillenberggruppe“ und die Entwässerungsanlage des ZV „Oberes Zenntal“ beinhaltet.

Zusätzlich kommen Kosten von 5.000,- € je Grundstück für zwei Revisionsschächte hinzu.

Wie in den letzten Bauabschnitten soll eine Bauverpflichtung von 5 Jahren und ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde in die notariellen Kaufverträge aufgenommen. Der Kauf von Doppelgrundstücken für Einfamilienhäuser soll ausgeschlossen werden.
Es soll einen einheitlichen Kaufpreis geben, eine Differenzierung zwischen Grundstücken in Hanglage und anderen Grundstücken soll laut Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder nicht erfolgen.

Im artenschutzrechtlichen Gutachten, aus welchem auch der Grünordnungsplan entwickelt wurde, finden sich auch Hinweise und Handlungsempfehlungen für die einzelnen Grundstücke und Hausgärten. Diese sollen in einer Baufibel zusammengefasst und den Bauwerbern ausgehändigt werden.

Gemeinderatsmitglied Christian Böhmlehner beantragt ergänzend dazu eine Beschlussfassung darüber, ob mit den Bauwerbern städtebauliche Verträge mit einer Verpflichtung zum Bau einer Dachflächen-Photovoltaikanlage geschlossen werden sollen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Bauplätze im Baugebiet Endlein, Bauabschnitt III zum Kaufpreis von 185,- € pro Quadratmeter zu verkaufen. Dazu kommen Kosten von 5.000,- € pro Grundstück für die Revisionsschächte.

Im Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung von 5 Jahren und ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde zu vereinbaren.

Der Kauf von Doppelgrundstücken für Einfamilienhäuser wird ausgeschlossen.

Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, die notariellen Kaufverträge zu unterzeichnen.

 

TOP 04  PV-Anlagen
Sachvortrag:

Der Gemeinderat diskutiert über den Vorschlag eines Gemeinderatsmitglieds einer Verpflichtung zum Bau von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten im Baugebiet Endlein III mittels städtebaulichem Vertrag. Einer Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen stehen die meisten Gemeinderatsmitglieder kritisch gegenüber. Die Empfehlung für PV-Anlagen soll stattdessen in die Baufibel mit aufgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Bauherren im Baugebiet Endlein III mit einem städtebaulichen Vertrag zum Bau einer Dachflächen-Photovoltaikanlage zu verpflichten.

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt.


TOP 05 Regionalbudget 2024
Sachvortrag:

Bis Ende November können Anträge für das Regionalbudget 2024 direkt bei der Kommunalen Allianz eingereicht werden. Interessierte Vereine können sich mit ihren Anträgen direkt an den Umsetzungsbegleiter der kommunalen Allianz, Maximilian Gaier, wenden. Ein Aufruf dazu ist im Mitteilungsblatt erfolgt.Von zwei örtlichen Vereinen ist bereits bekannt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellen wollen.

Der Markt Neuhof a.d.Zenn beabsichtigt ebenfalls einen Antrag beim Regionalbudget zu stellen:

Es sollen Tafeln für einen Gewässerlehrpfad beantragt werden. Der Gewässerlehrpfad wurde vom P-Seminar des Friedrich-Alexander-Gymnasiums erarbeitet.

 

TOP 06 Flüchtlingsunterbringung im Landkreis
Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin informiert über die Lage zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis.

Dem Gemeinderat wurden vorab Unterlagen des LRA sowie der Brief einer „Bürgerinitiative“ zur Kenntnis gegeben. Laut aktuellen Berechnungen des Landratsamtes müsste Neuhof – berechnet im Verhältnis zur Einwohnerzahl – 24 Geflüchtete aufnehmen. Der Ist-Stand liegt derzeit bei 0.

Die Unterkünfte beispielsweise in Scheinfeld platzen aus allen Nähten. Der Landkreis ist bei der Unterbringung auch auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen.

Die Unterstützung, die den ukrainischen Flüchtlingen entgegengebracht wurde ist in diesem Ausmaß, insbesondere gegenüber anderen Nationalitäten, nicht mehr vorhanden. Helfer- und Unterstützerkreise, die sich in der Vergangenheit gebildet hatten bestehen oft nicht mehr.

Containerlösungen bedeuten hohe Kosten für die Kommunen. Die 1. Bürgermeisterin schlägt zunächst folgende Schritte vor:

Die 1. Bürgermeisterin schlägt zunächst folgende Schritte vor:

-       Eine Wohnung für 2 Personen befindet sich im Besitz der Gemeinde und ist derzeit leer. Diese wird dem Landkreis für die Flüchtlingsunterbringung angeboten.

-       Die Kommunen sind zudem angehalten diesbezüglich in den Kontakt mit den Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zu treten. Landrat Weiß hat bereits die Regionalbischöfinnen um   Unterstützung gebeten. Diese verweisen auf die Zuständigkeit der Kirchengemeinden über die Bereitstellung der kircheneigenen Immobilien. Die örtliche Kirchengemeinde wird nach Unterbringungsmöglichkeiten angefragt. Die Bürgermeisterin hofft auf die Erfahrung und Expertise aus der kirchlichen Flüchtlingsarbeit.

-       Die Eigentümer leerstehender Gebäude im Gemeindegebiet werden angefragt.

Verschiedene Immobilien im Gemeindegebiet wurden in der Vergangenheit auch schon vom LRA begutachtet und zunächst als Unterbringungsmöglichkeit wieder verworfen. Gegebenenfalls werden aber auch hier vom LRA nochmals gezielt Eigentümer angesprochen.

Die 1. Bürgermeisterin betont, dass eine Schließung der Turnhalle für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft für die Kommune nicht in  Frage kommt, solange dies nicht zwingend durch höhere Behörden angeordnet wird.

Die 1. Bürgermeisterin spricht sich weiterhin dafür aus, dass der Bund zunächst eigene Immobilien für die Unterbringung nutzen sollte und führt die Muna-Siedlung als Beispiel dafür an.

Ihr Apell richtet sich an den Bund und die Bundesregierung, nach großen Lösungen zu suchen, anstatt die Verantwortung an die kleinen Kommunen abzugeben.

Die Gemeinderatsmitglieder beraten darüber, wie auch Privatleute zur Hilfe animiert und für ein solidarisches Miteinander geworben werden kann. Gegebenenfalls könnte die zu erwartende Höhe der Mietzahlungen ein finanzieller Anreiz sein. Außerdem sollte mit Eigentümern von Leerständen das  persönliche Gespräch gesucht werden.

 

TOP 07 Bericht der 1. Bürgermeisterin
Sachvortrag:

Straßenbeleuchtung

Die 1. Bürgermeisterin berichtet, dass im Nachgang zum Beschluss des Gemeinderats über die Änderung bei der Straßenbeleuchtung verschiedene mündliche und schriftliche Äußerungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Der Gemeinderat steht weiterhin zur getroffenen Entscheidung: Die Lampen brennen im Zeitraum von Oktober bis März nachts durchgehend, sowie am Kirchweihwochenende. Im Zeitraum von April bis September werden die Lampen nachts zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr abgeschaltet.

Krippenweg

Die 1. Bürgermeisterin spricht ihren Dank an alle aus, die sich wieder am diesjährigen Krippenweg beteiligen. Es wird auch dieses Jahr wieder ein Rahmenprogramm durch verschiedene Vereine geben.

 

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung findet am 27.11.2023 um 19.00 Uhr im Begegnungshaus „Treffpunkt alte Schule“ statt.

 

Veranstaltungskalender

Die Vereine werden gebeten, Termine für das Jahr 2024 zeitnah im Rathaus zu melden, damit diese in den Veranstaltungskalender aufgenommen werden können.

 

Festlegung Sitzungstag

Welcher regelmäßige Sitzungstag für die Gemeinderatsmitglieder passend ist soll intern mittels einer Umfrage ermittelt werden.

 

Geschwindigkeitsmessung

Im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2023 fanden im Gemeindegebiet insgesamt 9 Geschwindigkeitsmessungen statt. Die Beanstandungsquote lag bei 1,54 Prozent. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 149 km/h (bei erlaubten 100 km/h) auf der Hochstraße, Höhe Rothenhof.

 

Baustelle Bahnhof Adelsdorf

Wie der Pressemitteilung des staatlichen Bauamtes Ansbach zu entnehmen ist, wird es mit der Baustelle am Bahnhof Adelsdorf erst im Frühjahr 2024 weiter gehen.

 

Initiative boden:ständig

Die 1. Bürgermeisterin wirbt nochmals für die Wichtigkeit der Initiative boden:ständig. Die Gemeinderatsmitglieder bitten mit ihren Unterschriften beim Amt für ländliche Entwicklung um die notwendigen Förderungen. Die 1. Bürgermeisterin will auch noch einmal auf die Landwirte und Grundstückseigentümer zugehen und um Unterstützung bitten.

 

Verkehrssituation Schulstraße

Aufgrund der Sperrungen in der Schulstraße (Einbahnstraße) und Lindenstraße erfolgt die Umleitung derzeit über die Schulstraße (aus Richtung Schützenhaus kommend). Da es hier wiederholt zu problematischen Situationen mit dem Schulbus und parkenden Autos gekommen ist, wurde ein temporäres Parkverbot auf einer Fahrbahnseite eingerichtet, um ein Durchkommen des Schulbusses zu gewährleisten. In der Folge scheint es, dass die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vermehrt nicht mehr eingehalten wird. Das Busunternehmen wurde bereits angesprochen, um die Busfahrer zu sensibilisieren. Die mobile Geschwindigkeitsanzeige soll wieder in der Schulstraße installiert werden, um die Autofahrer auf ihre Geschwindigkeit hinzuweisen.

Die Polizei hat angekündigt, sich die Situation anzuschauen, und wird dann eine weitere Empfehlung aussprechen.

Nachträgliche Ergänzung: Die Polizei war am 19.10.2023 vor Ort und hat folgende Empfehlungen ausgesprochen: Das temporäre einseitige Parkverbot sollte aufgrund des Schulweges und um die Zufahrt für Löschfahrzeuge zu sichern fest eingerichtet werden. Des Weiteren wird es zu Geschwindigkeitsmessungen seitens der Polizei kommen.

Auf Nachfrage hin gab die 1. Bürgermeisterin an, dass sich eine Sperrung des Gehweges im Einbahnstraßenbereich derzeit nicht vermeiden lässt, da hier sowohl Nahwärme als auch Wasseranschlüsse auch im Gehwegbereich verlegt werden müssen. Die Schulkinder werden gebeten, zu Fuß über die Lindenstraße zu gehen.


TOP 08 Wünsche und Anregungen
Sachvortrag:

Es werden keine Wünsche und Anregungen geäußert.


Claudia Wust                                                       

1. Bürgermeisterin      

Neue Hundesteuersatzung vom 19.12.2022