Aktuelles: Markt Neuhof an der Zenn

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Kolmberg im Frühling
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Räum- und Streupflicht

icon.crdate08.11.2023

Sicherung der Gehwege im Winter

Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesund-heit wird darauf hingewiesen, dass Grundstücks-besitzer den an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg, oder falls ein solcher nicht vorhanden ist, einen entsprechend breiten Randstreifen vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eis-glätte mit geeigneten Mitteln (Sand, Splitt) bestreuen oder das Eis beseitigen müssen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind an Werktagen:

  • von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und
  • an Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr 

so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist. Näheres kann aus den bestehenden Verordnungen des Marktes Neuhof a.d.Zenn und der Gemeinde Trautskirchen  entnommen werden.

Wir bitten um  besondere Beachtung:

An verschiedenen Gefahrstellen (Einmündungen, Steigungen, etc.)  im Gemeindegebiet stehen  Streugutbehälter bereit, damit im Notfall die Straße gestreut werden kann,  bevor der gemeindliche Streudienst eintrifft. Wendehammer (Parksituation): Parkende Autos im Wendehammer behindern in den Wintermonaten das Streudienstfahrzeug.  Es besteht hier keine Räummöglichkeit, wenn der Wendehammer mit Fahrzeugen zugeparkt ist.